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Wenn Sie als Deutscher, Österreicher oder Schweizer planen, nach Griechenland umzuziehen oder Ihre steuerlichen Angelegenheiten grenzüberschreitend zu regeln, stehen Sie vor einigen Herausforderungen. Ein zentraler Aspekt ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland aus dem Jahr 1966, inklusive der späteren Protokolle. Dieses Abkommen regelt, wie Einkünfte zwischen beiden Ländern besteuert werden und kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuererklärung haben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, bevor Sie Ihren Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Die rechtzeitige Abmeldung ist entscheidend, um Probleme bei der Besteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Sie keine unnötigen Abgaben mehr in Ihrem Heimatland leisten müssen.

Sollten Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sein, stellt sich die Frage, wie sich Ihr Versicherungsschutz in Griechenland fortsetzt. In Griechenland ist das Äquivalent zur gesetzlichen Krankenversicherung die ΕΦΚΑ. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Unterschiede und möglichen Anpassungen zu informieren, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Unternehmer oder Selbstständige, die grenzüberschreitend tätig sind, benötigen oft eine A1-Bescheinigung. Diese Bescheinigung ist notwendig, um nachzuweisen, dass Sie weiterhin in Ihrem Heimatland sozialversichert sind, während Sie in Griechenland arbeiten. Der Antrag dafür muss bei Ihrer deutschen, österreichischen oder schweizerischen Sozialversicherungseinrichtung gestellt werden.

Wenn Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen bei Ellytic zur Verfügung. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, um den Umzug oder die steuerliche Optimierung so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sie können unsere verschiedenen Dienstleistungspakete durchstöbern oder sich direkt an uns wenden, um Ihre individuellen Anforderungen zu besprechen.