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ELLYTIC Identity

Registrierung eines Neugeborenen, wenn Sie außerhalb Griechenlands leben

Wenn ein Kind griechischer oder in der Diaspora lebender Eltern im Ausland geboren wird, wird die Geburt zunächst von den örtlichen Behörden des Geburtslandes beurkundet — doch dieser Eintrag wird nicht automatisch in die griechischen Register übernommen. Um ihn in das griechische System zu überführen, wird die ausländische Geburtsurkunde mit einer Haager Apostille legalisiert, von einem vereidigten Übersetzer ins Griechische übersetzt und anschließend beim zuständigen Ληξιαρχείο eingereicht; danach kann für das Kind bei der ΑΑΔΕ eine ΑΦΜ ausgestellt werden. Ellytic ist ein unabhängiger Concierge, der diesen Dokumentenweg von Anfang bis Ende koordiniert — keine Anwaltskanzlei und ohne Rechts- oder Steuerberatung.

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500+ abgeschlossene FälleDSGVO-konform · EU-gehostetELLYTIC Technologies UG (haftungsbeschränkt)
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3 TageDurchschnittliche Lieferzeit
4,9 / 5Kundenbewertung
9Unterstützte Sprachen

Welche Auswirkungen die Registrierung in Griechenland hat

  • offizielle Familienunterlagen
  • Staatsbürgerschaftsstatus
  • zukünftige Verwaltungsrechte
  • spätere AFM-Ausstellung

Warum frühes Handeln hilft

  • vermeidet Registrierungsverzögerungen
  • einfachere Dokumentationsanforderungen
  • verhindert Staatsbürgerschaftskomplikationen
  • sichert genaue Familienunterlagen

Wie Ellytic hilft

  • Unterstützung bei der Dokumentensammlung
  • Apostillenkoordination
  • Unterstützung bei der Registrierungseinreichung
  • Verwaltung von Staatsbürgerschaftsunterlagen

Was der Ablauf umfasst

  • Beschaffung der ausländischen Geburtsurkunde, ausgestellt von den Behörden des Geburtslandes in der für die Verwendung im Ausland vorgesehenen Form
  • Legalisierung dieser Urkunde mit einer Haager Apostille (Σφραγίδα της Χάγης), damit sie von den griechischen Behörden anerkannt wird
  • Eine beglaubigte Übersetzung ins Griechische, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen
  • Einreichung der übersetzten, mit Apostille versehenen Urkunde beim zuständigen Ληξιαρχείο; anschließend kann für das Kind über die ΑΑΔΕ eine ΑΦΜ ausgestellt werden

Üblicherweise benötigte Unterlagen

  • Die ausländische Geburtsurkunde des Kindes in einer international verwendbaren Form
  • Ausweisdokumente der Eltern sowie der Nachweis der eigenen Eintragung des griechischen Elternteils in den griechischen Registern
  • Gegebenenfalls die Heiratsurkunde der Eltern, in gleicher Weise wie die Geburtsurkunde mit Apostille versehen und übersetzt
  • Eine begrenzte Vollmacht, die es ermöglicht, die Einreichung und den ΑΦΜ-Antrag im Namen der Familie aus der Ferne zu erledigen

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