Griechische Abmeldung für Immobilienbesitzer, die nicht mehr in Griechenland wohnen
Viele Nichtansässige besitzen Immobilien in Griechenland — Ferienhäuser, Anlageimmobilien oder geerbte Grundstücke. Wenn Sie nicht mehr in Griechenland leben, aber noch Eigentum besitzen, müssen Sie Ihren Wohnsitz abmelden und gleichzeitig Ihre immobilienbezogenen Steuerpflichten beibehalten. Dies ist ein differenzierter Prozess. Ihre AFM muss für Grundsteuern (ENFIA) und potenzielle Mieteinnahmen aktiv bleiben, aber Ihr Steuerwohnsitz sollte bei der AADE auf Nichtansässigen-Status geändert werden. Fehler können zur Doppelbesteuerung Ihres weltweiten Einkommens führen. ELLYTIC verwaltet die vollständige Abmeldung und stellt sicher, dass Ihre Immobiliensteuerkonformität intakt bleibt.
Was sich ändert und was aktiv bleibt
- Steuerwohnsitz ändert sich zu Nichtansässig bei AADE — aber AFM bleibt aktiv
- ENFIA-Grundsteuerverpflichtungen bestehen jährlich weiter
- Mieteinnahmen aus griechischen Immobilien müssen weiterhin bei der AADE gemeldet werden
- Gemeinderegistrierung (Dimotologio) wird abgemeldet — nicht mehr als Einwohner geführt
- E9-Immobilienerklärung muss weiterhin eingereicht und aktuell gehalten werden
Häufige Szenarien für Immobilienbesitzer
- Ferienhaus-Besitzer, der in Griechenland gelebt hat, aber in sein Heimatland zurückgekehrt ist
- Rentner, der Jahre in Griechenland verbracht hat und nun umzieht
- Geerbte Immobilie, bei der der Erbe nie in Griechenland steuerlich ansässig war
- Anlageimmobilien-Besitzer, der Mieteinnahmen aus dem Ausland verwaltet
Wie ELLYTIC Immobilienbesitzer unterstützt
- Steuerwohnsitzänderung bei der AADE bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der AFM für Immobilienverpflichtungen
- Beratung zu E9-Aktualisierungen und jährlicher ENFIA-Zahlung aus dem Ausland
- Einrichtung der Mieteinnahmen-Steuererklärung für nicht ansässige Immobilienbesitzer
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